Ergänzung der Satzung auf Grundlage des durch die FLINTA VV 2025 gefassten Beschlusses, nachzulesen: https://bezirksgruppe121223.antragsgruen.de/
| Antragsteller*in: | FLINTA-VV (dort beschlossen am: 24.06.2025) | 
|---|---|
| Status: | Geprüft | 
| Eingereicht: | 22.08.2025, 11:38 | 
Kommentare
Stefan Deutschmann:
Der Begriff der subjektiv wahrgenommenen "toxischen Männlichkeit" hat in der politischen(!) Auseinandersetzung ebenso wenig verloren wie der Kunstbegriff FLINTA, auch wenn er innerhalb der Unterkategorie FLINTA eine heilsame Selbstvergewisserung mit sich bringen kann.
Es gibt kein wirksameres Mittel, um toxische Männlichkeit, nationalsozialistische Gesinnungen, queerfeindliche Bestrebungen, frauenfeindliche und antidemokratische Ansichten aktiv zu unterstützen als mit der Inflation (Aufblasen) von Kommunikationshindernissen durch Sprachverzerrungen.
Die implizite Annahme, dass jeder "Nicht-Flinta-Mann" vergiftend wirke oder Symptome einer Vergiftung aufweist, lässt sich nicht belegen.
Gibt es konkrete Vorschläge, wie Seminare in der Bekämpfung toxischer Männlichkeit zu gestalten wären? Welche Nachweise sind erforderlich, um derartige Seminare zu geben? Wird ein solches Seminar mit einem Leistungsnachweis verbunden? Durch welche unabhängige Instanz können derartige Seminare evaluiert werden?
Gibt es möglicherweise Themen von größerer gesamtgesellschaftlicher Relevanz?
Christopher Druck:
verfassungsrechtlich problematisch, weil sie gegen Art. 3 Abs. 3 GG verstößt,
parteienrechtlich unzulässig, weil sie die innere Demokratie und Chancengleichheit (§ 6 PartG) verletzt,
und satzungsrechtlich angreifbar, weil sie eine willkürliche Zugangshürde für ein Parteiamt schafft."